Rz. 50

Bis vor einigen Jahren überprüfte die Handelskammer bei der Eintragung der Gesellschaft den Firmennamen (buchstäbliche oder ähnliche Namen). Momentan beschreibt die Handelskammer auf ihrer Website,[38] worauf man achten sollte.

[38] Siehe https://www.ondernemersplein.kvk.nl/bedrijfsnaam-handelsnaam-vastleggen/.

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