Rz. 58

Im niederländischen Recht werden drei Kapitalbegriffe unterschieden:

Genehmigtes Kapital (maatschappelijk kapitaal). Falls im Gesellschaftsvertrag aufgenommen, ist dies der Höchstbetrag, bis zu dem Geschäftsanteile ausgegeben und gezeichnet werden können, ohne den Gesellschaftsvertrag abändern zu müssen.
Gezeichnetes Kapital (geplaatst kapitaal). Dies ist die Summe der Nennbeträge (nominale waarde) von Geschäftsanteilen, die bei oder nach der Gründung von den Gesellschaftern übernommen worden sind.
Eingezahltes Kapital (gestort kapitaal). Dies ist die Summe der Beträge, die auf das gezeichnete Kapital eingezahlt wurde.
Die B.V. kennt keine Mindestkapitalerfordernisse (mehr). Das Kapital einer B.V. kann z.B. 0,01 EUR betragen.
 

Rz. 59

Aus Art. 2:17 NL-BGB folgt, dass eine Rechtsperson, also auch eine B.V., für unbestimmte Zeit gegründet wird. Diese Bestimmung stellt zwingendes Recht dar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge