Rz. 53

Die Niederlande sind Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens von 1973[41] und des Haager Abkommens über die Anerkennung von Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen 1973.[42] Das Abkommen von 1973 hat seine praktische Bedeutung verloren seit dem Inkrafttreten der EU-UnterhaltsVO (Nr. 4/2009). Mit dieser Verordnung ist die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit grenzüberschreitenden Bezügen erleichtert durch die weitgehende Abschaffung des Exequaturverfahrens, durch Schaffung eines auf Unterhaltsansprüche zugeschnittenen Zuständigkeitsregimes, eines erleichterten Rechtszuganges durch Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe, aber auch durch Regelungen zur Zusammenarbeit der zentralen Behörden. Seitdem können auch öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen ihre Rückersatzansprüche im Rahmen der EU-UnterhaltsVO geltend machen. Siehe auch das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007,[43] das zu einem neuen Haager Unterhaltsabkommen gehört, das aber noch nicht in Kraft getreten ist und nur das formelle internationale Privatrecht regelt.[44] Aber das Haager Protokoll wird angewendet seit dem Inkrafttreten der EU-UnterhaltsVO am 18.6.2011. Art. 2 des Protokolls lautet: "Dieses Protokoll ist auch anzuwenden, wenn das darin bezeichnete Recht dasjenige eines Nichtvertragsstaats ist". Dies bedeutet, dass das Protokoll einen universellen formellen Anwendungsbereich hat.

 

Rz. 54

Zum Kollisionsrecht der güterrechtlichen Ehefolgen siehe das Haager Güterrechtsabkommen von1978[45] und Buch 10 BW. Das Haager Güterrechtsabkommen ist nur anwendbar für Ehegatten, die nach dem 1.9.1992 geheiratet haben. Haben die Ehegatten am oder nach dem 29.1.2019 geheiratet oder haben sie an oder nach diesem Tag eine Rechtswahl getätigt, so ist die EUGüVO anzuwenden.[46]

[41] Siehe § 1 Rdn 316 ff.
[42] Siehe § 1 Rdn 339 ff.
[43] Http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=133.
[44] Http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=131.
[45] Http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=87.
[46] EU 2016/1103. Für registrierte Partnerschaften gilt seit dem Tag die EUPartVO, EU 2016/1104.

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