Rz. 71

Seit dem 1.1.2003 ist das neue niederländische Erbrecht in Kraft. Das neue Erbrecht hat seinen Platz in Buch 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden: BW) gefunden. Über Jahrzehnte wurde an diesem Erbrecht gearbeitet. Die wichtigsten Neuerungen liegen in der weitgehenden Bevorzugung des überlebenden Ehegatten. Erhielt unter dem alten Erbrecht der überlebende Ehegatte ein Kindeserbteil, erhält er jetzt das alleinige Eigentum an der ganzen Erbschaft und den Kindern verbleibt nur ein Forderungsrecht dem überlebenden Ehegatten gegenüber (Art. 4:13 BW). Diese Regelung wird die "gesetzliche Verteilung" genannt.

 

Rz. 72

Das Forderungsrecht der Kinder ist im Prinzip erst beim Tode des überlebenden Ehegatten einziehbar. Der Gesetzgeber hat diese Lösung zum Gesetz erhoben, da die meisten Eheleute bereits unter dem alten Recht mittels Testaments diese Lösung wählten, um dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit zu gewähren, ungestört in den bisherigen Vermögensverhältnissen weiterzuleben. Der überlebende Ehegatte kann sich auch dazu entscheiden, während des Lebens die Forderungsrechte aller Kinder oder nur eines Kindes zu bezahlen. Die Kinder können durch die Ausübung der Willensrechte jedoch verhindern, dass durch Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten Güter zum neuen Ehepartner hin verschwinden. Allerdings ist es möglich, mittels Testaments von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.

 

Rz. 73

Wichtige Neuerung ist ferner, dass Stiefkinder ebenfalls in die gesetzliche Verteilung einbezogen werden können.

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