Rz. 153

Seit langem gibt es eine große Vielfalt unterschiedlicher Beziehungsformen. Die Ehe ist nicht mehr die einzig akzeptierte Lebensform zweier Menschen. In den letzten drei Jahrzehnten hat die Zahl nichtehelicher Zweierbeziehungen rapide zugenommen, sei es, dass die Partner zusammen oder in losem (Living Apart Together; LAT) Verband leben. Zunehmend mehr Menschen entscheiden sich nicht für die Ehe, weil sie in einer weniger verrechtlichten Form zusammenleben wollen,[193] manche regeln bestimmte vermögensrechtliche Aspekte, andere nicht.[194] Die Rspr. und das Notariat hat verschiedene Vertragsformen für das Zusammenleben entwickelt. Bei diesen bestimmen die Parteien selbst den Inhalt.[195] Im Familienrecht haben die Neuentwicklungen der Eltern-Kind-Beziehung dazu geführt, dass diese nicht länger durch den Zivilstand der Eltern bestimmt wird, sondern durch das Bestehen oder Nichtbestehen einer familienrechtlichen Beziehung. Mehr und mehr Kinder werden außerhalb der Ehe geboren.[196] Dabei ist es wichtig, dass die Eltern über die rechtlichen Folgen der Geburt (Vaterschaft, elterliches Sorgerecht, Namensrecht, Unterhaltspflicht, Erbrecht usw.) gut informiert sind.

[193] Das Zusammenleben führt bspw. nicht zu einer Unterhaltspflicht, so HR 9.1.1987, NJ 1987, 927 mit Besprechung EAAL.
[194] Siehe Forder, Het informele huwelijk, 2000 (Antrittsvorlesung) und Schrama, Vermogensrecht voor ongehuwde samenlevers, 2000.
[195] De Bruijn-Huijgen-Reinhartz 2019, Kapitel VII.
[196] https://longreads.cbs.nl/jeugdmonitor-2018/wonen-en-opgroeien/ über die Umstände in denen Jugendliche heutzutage leben.

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