Rz. 159
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27.11.2013, Stb. 486 am 1.4.2014 wurde die Duo-Mutterschaft in das niederländische Abstammungsrecht eingeführt. Die Duo-Mutter kann nicht nur auf verschiedene Art und Weise Mit-Mutter werden, sondern sie kann auch ihre Mutterschaft verlieren. Auch die Mutterschaftsanfechtung wurde am 1.4.2014 eingeführt mit den Artikeln 1:202a und 1:2012b BW. Die Duo-Mutterschaft kann aufgrund der Tatsache, dass keine biologische Mutterschaft besteht, angefochten werden und zwar von
▪ | der Mutter, die das Kind geboren hat (in der Regel die biologische Mutter) |
▪ | der Duo-Mutter selbst |
▪ | dem Kind. |
Genau wie bei der Anfechtung der Vaterschaft ist es nicht möglich die Duo-Mutterschaft anzufechten, wenn die in Art. 199 sub a und b BW angesprochene Mutterschaft nicht bestritten wird oder wenn die Duo-Mutter vor der Ehe oder der Registrierung der Partnerschaft von der Schwangerschaft Kenntnis hatte. Die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Duo-Mutterschaft kann auch dann nicht bestritten werden, wenn die Frau (Duo-Mutter) einem Vorgehen, welches zur Erzeugung des Kindes geführt hat, zugestimmt hat (z.B. Samenspendeninsemination, Partnertausch mit Männern oder Prostitution).[202] Die Anfechtungsfristen sind ähnlich wie bei der Vaterschaftsanfechtung, siehe Rdn 157.
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