Rz. 159

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27.11.2013, Stb. 486 am 1.4.2014 wurde die Duo-Mutterschaft in das niederländische Abstammungsrecht eingeführt. Die Duo-Mutter kann nicht nur auf verschiedene Art und Weise Mit-Mutter werden, sondern sie kann auch ihre Mutterschaft verlieren. Auch die Mutterschaftsanfechtung wurde am 1.4.2014 eingeführt mit den Artikeln 1:202a und 1:2012b BW. Die Duo-Mutterschaft kann aufgrund der Tatsache, dass keine biologische Mutterschaft besteht, angefochten werden und zwar von

der Mutter, die das Kind geboren hat (in der Regel die biologische Mutter)
der Duo-Mutter selbst
dem Kind.

Genau wie bei der Anfechtung der Vaterschaft ist es nicht möglich die Duo-Mutterschaft anzufechten, wenn die in Art. 199 sub a und b BW angesprochene Mutterschaft nicht bestritten wird oder wenn die Duo-Mutter vor der Ehe oder der Registrierung der Partnerschaft von der Schwangerschaft Kenntnis hatte. Die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Duo-Mutterschaft kann auch dann nicht bestritten werden, wenn die Frau (Duo-Mutter) einem Vorgehen, welches zur Erzeugung des Kindes geführt hat, zugestimmt hat (z.B. Samenspendeninsemination, Partnertausch mit Männern oder Prostitution).[202] Die Anfechtungsfristen sind ähnlich wie bei der Vaterschaftsanfechtung, siehe Rdn 157.

[202] Siehe zu einem Fall, in welchem der Mann der Prostitution der Frau zugestimmt hatte und in der Folge die Vaterschaft zum hierdurch gezeugten Kind bestreiten wollte, HR 7.2.2003, NJ 2003, 358; krit. hierzu Vlaardingerbroek, FJR 2004, S. 109. Siehe auch Vlaardingerbroek 2020, nr. 6.8.

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