Rz. 12
Durch AGB kann bestimmt werden, dass besondere Erklärungen wie Kündigung, Abmahnung, Mängelanzeige u.a. schriftlich zu erfolgen haben. Darüber hinausgehende Erfordernisse, wie die Benutzung eines bestimmten Formulars oder nur per E-Mail, kann formularmäßig nicht vorgeschrieben werden.
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