Leitsatz

  1. Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen treuwidriger Stimmrechtsausübung
  2. Keine Unterbrechung eines Beschlussanfechtungsverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Verwaltervermögen
 

Normenkette

§ 23 Abs. 4 WEG; § 138 Abs. 1 BGB; § 240 analog ZPO

 

Kommentar

  1. Eine rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse in der Wohnungseigentümerversammlung kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses führen, wenn ein begünstigter Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt. Vorliegend ging es um eine Beschlussfassung über die Abberufung von Verwaltungsbeiräten, um letztlich auch dem bisherigen Verwalter seine Amtsführung zu sichern.
  2. Ein Beschlussanfechtungsverfahren wird auch nicht durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters unterbrochen (vgl. auch KG v. 27.4.2005, 24 W 26/04, NZM 2005, 667 (668) m. w. N.).
 

Link zur Entscheidung

OLG Schleswig v. 16.11.2005, 2 W 267/04, NZM 10/2006, 384 = ZMR 4/2006, 315 mit Anm. ElzerSchleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 16.11.2005, 2 W 267/04

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