Notarielle Urkundenformalien

Erschienen sind am .............:

1. Herr .............., geb. am ............, ausgewiesen durch seinen deutschen Personalausweis Nr. ............

2. Frau .............., geb. am ............, ausgewiesen durch ihren deutschen Personalausweis Nr. ............

3. Herr .............., geb. am ............, ausgewiesen durch seinen deutschen Personalausweis Nr. ............

4. Frau .............., geb. am ............, ausgewiesen durch ihren deutschen Personalausweis Nr. ............

Aufgrund der mit allen Erschienenen geführten eingehenden Unterredung bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass alle zweifelsfrei geschäfts- und testierfähig sind. Eine Zeugenzuziehung wünschen sie nicht; eine solche ist auch nicht erforderlich.

Sodann erklären die vier Erschienenen mit der Bitte um Beurkundung:

I. Präambel

Die Erschienenen sind alle deutsche Staatsangehörige. Die Erschienenen zu 1) und 2) sind beide ledig und leben seit .............. in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen.

Die Erschienenen zu 1) und 2) haben im Jahr ............ eine Eigentumswohnung in ............ gekauft und sind hälftige Miteigentümer. Jeder von ihnen hat bis heute die jeweils anteiligen Zins- und Tilgungsbeträge aus seinen eigenen Einkünften beglichen.[12] Die Wohnung ist lastenfrei.

Der Erschienene zu 3) ist der einzige Sohn des Erschienenen zu 1). Die Erschienene zu 4) ist die einzige Tochter der Erschienenen zu 2).

II. Vereinbarung zwischen dem Erschienenen zu 1) und dem Erschienenen zu 3)

Der Erschienene zu 3) verzichtet hiermit in vertraglicher Übereinstimmung mit dem Erschienenen zu 1) diesem gegenüber auf sein Pflichtteilsrecht[13] inklusive jeglicher etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche[14] nach dem Tode des Erschienenen zu 1) und zwar auch mit Wirkung für seine etwaigen Abkömmlinge[15].

Dieser Pflichtteilsverzicht ist aufschiebend bedingt durch die Zahlung eines Abfindungsbetrags von 50.000 EUR, der sofort fällig ist.[16] Dieser Verzicht wird wirksam, sobald der Erschienene zu 1) die Zahlung dem beurkundenden Notar nachgewiesen hat oder der Erschienene zu 3) die Zahlung dem beurkundenden Notar bestätigt hat.

Der Erschienene zu 1) übernimmt für den Erschienenen zu 3) die anfallende Schenkungssteuer, soweit eine solche anfällt.

III. Vereinbarung zwischen der Erschienenen zu 2) und der Erschienenen zu 4)

Die Erschienene zu 4) verzichtet hiermit in vertraglicher Übereinstimmung mit der Erschienenen zu 2) dieser gegenüber auf ihr Pflichtteilsrecht inklusive jeglicher etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tode der Erschienenen zu 2) und zwar auch mit Wirkung für ihre etwaigen Abkömmlinge.[17]

Die Erschienene zu 4) erklärt hiermit, dass sie bereits im Jahr ............ von der Erschienenen zu 2) eine Eigentumswohnung (lastenfrei, Verkehrswert von 110.000 EUR, München, Schwabingstr. 3) unter Anrechnung nach § 2315 BGB übertragen bekommen hat. Mit der Übertragung dieses Objekts sind die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche der Erschienenen zu 4) gegenüber der Erschienenen zu 2) abgegolten.

IV. Erbvertrag mit Erbeinsetzung zwischen dem Erschienenen zu 1) und der Erschienenen zu 2)

Der Erschienene zu 1) und die Erschienene zu 2) setzen sich wechselseitig als Alleinerben ein.[18] Für den Fall, dass sie beide gleichzeitig (z. B. Autounfall) versterben, sollen der Erschienene zu 3) und die Erschienenen zu 4) jeweils Erbe nach ihrem Elternteil werden.[19]

V. Bindung, Rücktritt

Die unter III. gegenseitig eingeräumten Erbeinsetzungen sind vertraglich und wechselbezüglich angeordnet.[20] Bei Trennung der Erschienenen zu 1) und zu 2) kann jeder von beiden durch einseitige Erklärung von diesem Erbvertrag zurückzutreten.[21] Der Notar hat darüber belehrt, dass eine etwaige Rücktrittserklärung notariell zu beurkunden und dem Vertragspartner in Ausfertigung zuzustellen ist. Andere vertragliche Rücktrittsrechte sollen nicht vereinbart werden. Im Übrigen gilt das BGB.

Für den Fall der Eheschließung soll obiger Erbvertrag unter III. bestehen bleiben mit der Maßgabe, dass, wenn einer von den Parteien den Scheidungsantrag gestellt hat, jeder der Parteien wiederum das Recht hat, von dem Erbvertrag durch einseitige Erklärung zurückzutreten.[22]

VI. Verwahrung

Dieser Erbvertrag soll in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts ............ verbracht werden.[23]

VII. Trennung[24]

Für den Fall der endgültigen Trennung - unabhängig, ob die Parteien unverheiratet oder verheiratet sind - vereinbaren die Erschienenen zu 1) und zu 2) bezüglich des unter I. näher bezeichneten Objekts folgendes:

Die Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft erfolgt nach der Trennung bzw. bei bestehender Ehe vor der rechtskräftigen Scheidung.

Der Erschienene zu 1) bietet für diesen Fall (Trennung) der Erschienenen zu 2) heute unwiderruflich an, deren Miteigentumsanteil an der Wohnung (siehe I.) zu einem Kaufpreis von 110.000 EUR zu erwerben. Dieses Kaufangebot wird von der Erschienenen zu 2) heute nicht ange...

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