Für Grundbesitz in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und Saarland erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts nach dem Bundesgesetz (7. Abschnitt des Bewertungsgesetzes: Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022).
Die restlichen Bundesländer gehen einen eigenen Weg, s. die jeweiligen Internetseiten der Bundesländer.
Baden-Württemberg: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Bayern: https://freistaat.bayern
Hamburg: https://www.hamburg.de
Hessen: https://finanzen.hessen.de
Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/
Einen anschaulichen Überblick gibt auch diese Infografik.
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