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Nachehelicher Unterhalt: Beschränkung und Befristung von Krankheitsunterhalt bei 23-jähriger Ehe und zwei Kindern

Barbara Rotter
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Leitsatz

Der Ehemann war nach erfolgter Abtrennung der Folgesache aus dem Ehescheidungsverbund zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts von monatlich 1.698,00 EUR verurteilt worden. Hiergegen legten beide Parteien Berufung ein und verfolgten mit ihren Rechtsmitteln ihre ursprünglichen Anträge weiter.

Aus ihrer Ehe waren zwei Kinder hervorgegangen. Eines der Kinder war bereits volljährig und studierte, das andere Kind war schwerbehindert und im Alter von neun Jahren verstorben. Erst kurz vor dem Tode dieses Kindes nahm die Ehefrau eine Zusatzausbildung auf und war bis dahin wegen der Pflege des behinderten Kindes und der Betreuung des anderen Kindes nicht berufstätig. Die Trennung der Parteien erfolgte nach 19 Ehejahren, vier Jahre später wurde die Ehe geschieden. Im Jahre 1991 war bei der Ehefrau Brustkrebs diagnostiziert und eine Brust operativ entfernt worden. Nach dem Tod des jüngeren Kindes und der Internatsunterbringung der Tochter war sie als freie Drehbuchautorin tätig. Vor der Trennung der Parteien im Sommer 2000 erzielte sie nur noch vergleichsweise geringe Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Drehbuchautorin. Im August 2001 wurde sie als angestellte Vertretungslehrerin in den Schuldienst übernommen. Zu einer Festanstellung kam es infolge ihrer Erkrankung nicht mehr. Sie musste sich zwei Bypass-Operationen in den Jahren 2001 und 2002 unterziehen. Im Frühjahr 2003 wurden bei ihr als Spätfolge der Brustkrebserkrankung Knochenmetastasen im linken Hüftgelenk diagnostiziert. Zu einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Antragstellerin kam es nicht. Sie wurde zum 1.1.2006 verrentet.

Die Berufungen beider Parteien führten zur Abänderung des angefochtenen Urteils dahingehend, dass der Ehefrau der volle Unterhalt nur für eine Übergangszeit von sechs Jahren ab Rec...

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