Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses (§ 623 BGB) ohne Weiteres zulässig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen