Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.6: Versöhnung/Rücknahme des Scheidungsantrags

Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass im Falle der wirksamen Rücknahme des zur Zeit rechtshängigen Scheidungsantrags der Berechnungszeitpunkt des § 1384 BGB entfällt und bis zur Beendigung des Güterstands durch spätere Scheidung oder Tod eines der Ehegatten weiterer ausgleichspflichtiger Zugewinn entstehen kann und dass dies durch die Vereinbarung von Gütertrennung verhindert werden kann.

Die Erschienenen erklärten sodann: Wir wollen es gleichwohl bei der Regelung des Zugewinnausgleichs belassen.

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