Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege
Muster 9.24: Aufnahme der Geschäftsgrundlage in Unterhaltsvereinbarungen
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1. | Variante Vergleichsgrundlagen sollen nicht in die Vereinbarung aufgenommen werden. Im Falle eines zulässigen Abänderungsbegehrens ist der Unterhalt nach den dann gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten neu und ohne jegliche Bindung an eine Geschäftsgrundlage zu berechnen. |
2. | Variante Wie vorstehend mit dem Zusatz: In diesem Fall ist auch der andere Teil berechtigt, die Abänderung der Vereinbarung verlangen. |
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