Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.24: Aufnahme der Geschäftsgrundlage in Unterhaltsvereinbarungen

1.

Variante

Vergleichsgrundlagen sollen nicht in die Vereinbarung aufgenommen werden. Im Falle eines zulässigen Abänderungsbegehrens ist der Unterhalt nach den dann gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten neu und ohne jegliche Bindung an eine Geschäftsgrundlage zu berechnen.

2.

Variante

Wie vorstehend mit dem Zusatz: In diesem Fall ist auch der andere Teil berechtigt, die Abänderung der Vereinbarung verlangen.

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