Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.2: Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Der Güterstand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft soll durch den Wahlgüterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1519 BGB) ersetzt werden. Wir möchten uns so stellen, als ob wir von Beginn unserer Ehe an in diesem Güterstand gelebt hätten. Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs sind die Vermögensverhältnisse zu Beginn unserer Ehe zugrunde zu legen.

Der Notar weist darauf hin, dass die Rechtswahl durch ein ausländisches Gericht möglicherweise nicht anerkannt wird.[20]

[20] In Anlehnung an Münch/Süß, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, § 20 Rn 156.

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