Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 9: Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels

Der geltend gemachte Unterhaltsanspruch wurde wegen Verwirkung versagt. Das erstinstanzliche Gericht begründet die Versagung in einem 17-seitigen umfangreichen Beschluss. Die unterlegene Mandantin möchte wissen, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg bietet. Ihr Rechtsanwalt, der bereits in erster Instanz tätig war, bejaht Erfolgsaussichten. Die Beschwerde wird durch ihn eingelegt. Der Wert beträgt 15.736,00 EUR.

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG

0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2100 VV RVG
538,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 558,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 106,12 EUR
Summe 664,62 EUR

2. Einlegung des Rechtsmittels

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2, 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG

1,6 Verfahrensgebühr

Nr. 3200 VV RVG
1.148,80 EUR
hierauf anzurechnen nach Anm. zu Nr. 2100 VV RVG  
0,75 aus 15.736,00 EUR ./. 538,50 EUR
Zwischensumme 610,30 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 630,30 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 119,76 EUR
Summe 750,06 EUR
(ggf. zzgl. Terminsgebühr sowie weiterer Vergütung für das Berufungsverfahren)  

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