Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.33: Pauschale Abrechnung der An- und Abmeldekosten

Ferner sind die Kosten zu ersetzen, die in Form einer Abmeldung des verunfallten Fahrzeugs und der Anmeldung des neuen Ersatzfahrzeugs angefallen sind. Eine pauschale Abrechnung dieser Positionen ist in der Rechtsprechung anerkannt und es sind dabei Aufwendungen in Höhe von mindestens 70 EUR (OLG Nürnberg, Urt. v. 15.8.2008 – 5 U 29/08 = DAR 2009, 37) bzw. zumindest 50 EUR anzusetzen (LG Duisburg, Urt. v. 27.3.2018 – 11 O 89 / 16 – juris; LG Hagen, Urt. v. 14.11.2007 – 10 S 35/07 – juris).

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