Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 8.22: Einwendung zu dem ermittelten Restwert
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Will der Geschädigte das Risiko vermeiden, einen zu geringen Restwert zu erzielen, muss er sich vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs mit dem Haftpflichtversicherer abstimmen oder aber ein eigenes Gutachten mit einer korrekten Wertermittlung einholen, auf dessen Grundlage er die Schadensberechnung vornehmen kann. Eine solche korrekte Wertermittlung ist aber nur dann gegeben, wenn der Sachverständige mindestens drei Angebote aus dem regionalen Markt in seinem Gutachten ausweist. Der pauschale Hinweis auf nicht näher bezeichnete, aber angeblich eingeholte Ankaufsangebote genügt nicht (BGH, Urt. v. 13.10.2009 – VI ZR 318/08 = NZV 2010, 193). Hier finden sich in dem vorgelegten Gutachten des Sachverständigen _________________________ vom _________________________ keine drei solche Angebote, sondern vielmehr _________________________.
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