Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 8.14: Klage auf Auskunft und Rechnungslegung gegen den Testamentsvollstrecker

An das

Amts-/Landgericht[181]

Klage

des Willi Meier,

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

Rechtsanwalt R als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser

– Beklagter –

wegen Auskunft und Rechnungslegung.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:

1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger als Alleinerben des am 28.2.2016 verstobenen Otto Normalerblasser über den derzeitigen Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger durch Vorlage einer geordneten Aufstellung über die seit Beginn der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser bis 31.12.2016 getätigten Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen,

1. welche Verträge mit externen Dienstleistern, insbesondere mit der Rechtsanwaltskanzlei XYZ & Partner aus München sowie mit der ABC Wohnungsverwaltungs-GmbH hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses und der zum Nachlass gehörenden Immobilien bestehen und diese Verträge vorzulegen hilfsweise durch den Kläger einsehen zu lassen.
2. welche Vergütungen und Auslagen vom Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser seit seinem Amtsantritt als Testamentsvollstrecker für die Verwaltungsdienstleistungen gemäß der unter Ziffer 3 Nr. 1 genannten Verträge an die mit der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen beauftragten Dienstleister gezahlt wurden.
3. ob und wenn ja, das Leasing Kfz des Typs BMW X 5 mit dem amtlichen Kennzeichen M-RA 4711 an den Leasinggeber zurückgegeben wurde und über den aktuellen Kilometerstand des vorgenannten Kfz bzw. den Kilometerstand bei Rückgabe an den Leasinggeber.

_________________________ (es folgen ggf. Anträge zur Sicherheitsleistung, Versäumnisurteil etc.)

[181] Abhängig vom Wert des Interesses der Kläger an der Rechenschaftslegung.

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