Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 8.11: Klarstellung im Kostenfestsetzungsverfahren

In dem Rechtsstreit

Müller ./. Rechtsanwalt R als Testamentsvollstrecker

Az.: _________________________

Der Rechtsstreit richtete sich nicht persönlich gegen den Testamentsvollstrecker. Dem gemäß wird um Klarstellung im noch zu fällenden Kostenfestsetzungsbeschluss gebeten, dass der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser nicht persönlich haftet, sondern nur der Nachlass des o.g. Erblassers.

Es wird gebeten, folgenden Zusatz in den Beschluss aufzunehmen:

"Die Zwangsvollstreckung aus diesem Kostenfestsetzungsbeschluss ist auf den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser beschränkt. Der Testamentsvollstrecker Rechtsanwalt R haftet nicht persönlich."

Zu den im Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom _________________________ aufgeführten Positionen wird wie folgt entgegnet:

_________________________

(Rechtsanwalt)

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