Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 81: Musterbedingung Heilkosten bei Auslandsaufenthalten (HK 3)

Die versicherte Person hat bei einem Auslandsaufenthalt von maximal einem Jahr einen Unfall erlitten. Für die Behebung der Unfallfolgen sind Heilkosten entstanden, die weder durch einen privaten noch durch einen gesetzlichen Kranken-VR erstattet wurden.

Erstattet werden ab einem Betrag von 50 EUR bis maximal 10.000 EUR je Unfall nachgewiesene Arzthonorare, sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, jedoch nicht für zusätzliche Nahrungs- und Genussmittel, Arzneien, Künstliche Glieder und Kosten für Verbandszeug.

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