Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 7.9: Vorbehalt für übergegangene Ansprüche

Alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche des Geschädigten, welche kraft Gesetzes auf Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden, werden von dem Abfindungsvergleich nicht erfasst und sind mit dem Abfindungsbetrag nicht abgegolten. Gleiches gilt auch für zukünftige Ansprüche, welche aufgrund einer veränderten Gesetzeslage entstehen werden und daher gegenwärtig noch bekannt sind.[80]

[80] Nach Schah Sedi/Schah Sedi, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 5, § 7 Rn 39. Ähnlich Reisert, in: Balke/Reisert/Quarch, § 8.2 Rn 2.

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