Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 7.8: Klageänderung bei steckengebliebener Stufenklage

An das

LG _________________________

Az. _________________________

In vorbezeichneter Angelegenheit beantragen wir nach erfolgter Auskunftserteilung durch den Beklagten im Wege der Klageänderung:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Prozesskosten betreffend den Rechtsstreit vor dem Landgericht, Az.: _________________________ zu ersetzen.

Begründung:

Nach der vom Beklagten erteilten Auskunft steht fest, dass ein Leistungsanspruch des Klägers nicht besteht, weil der Nachlass überschuldet ist.

Die Klage wäre für den Kläger vermeidbar gewesen, wenn der Beklagte außergerichtlich innerhalb der ihm mit Auskunftsschreiben vom _________________________ gesetzten Frist die geforderte Auskunft erteilt hätte. Im Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Kläger befand er sich hiermit bereits in Verzug.

Beweis: Schreiben vom _________________________

Die Prozesskosten stellen daher einen Verzugsschaden des Klägers dar, den er infolge der Nichterteilung der Auskünfte durch den Beklagten erlitten hat.

Die Klageänderung ist sachdienlich, da hierdurch ein weiterer Prozess vermieden wird, vgl. BGH NJW 1994, 2895.

Rechtsanwalt[423]

[423] Vgl. Tanck/Uricher, Erbrecht, § 4 Rn 329.

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