Kurzbeschreibung

Muster aus: 1325

Muster 6.14: Ergänzungen zum Vollstreckungsauftrag bei der Kassenpfändung

Hinweis: Die Muster zum Auftrag nach der GVFV sind um das Modul K 2 sowie eine Anlage wie nachfolgend ersichtlich zu ergänzen.

Anlage zur beauftragten Kassenpfändung[352]

Der Schuldner betreibt unter der oben angegebenen Adresse ein italienisches Restaurant, in dem er nicht unerhebliche Tageseinnahmen erzielt. Die Recherchen des Gläubigers haben ergeben, dass das Restaurant insbesondere an folgenden Tagen besonders gut besucht ist: . Die meisten Gäste sind dabei in der Zeit von Uhr bis Uhr zu verzeichnen, sodass der höchste Kassenbestand voraussichtlich gegen Uhr vorhanden ist und dem Pfändungszugriff offen steht.
Im Hinblick darauf, dass zu erwarten ist, dass der Schuldner die Durchsuchung der Räumlichkeiten und der dortigen Behältnisse verweigert, wird in der Anlage ein Durchsuchungsbeschluss nach den §§ 758, 758a sowie der Beschluss zur Ermächtigung zur Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen nach § 758a Abs. 4 ZPO überreicht.
[352] Soweit der Softwarehersteller die Option anbietet, dass sich die Zeilen in den Modulen vermehren lassen (§ 2 Abs. 4 GVFV), können statt der Anlage die Eintragungen im Modul K 2 vorgenommen werden.

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