Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 55: Musterrechnung 5.55: Anrechnung der Differenzverfahrensgebühr bei Parallelverfahren

Geht man davon aus, dass im Fall der Musterrechnung Nr. 53 die Antragstellerin wg. der Ansprüche von 45.000,00 EUR voll obsiegt hätte, liegt es relativ nahe, dass nunmehr auch der zunächst nicht gerichtlich geltend gemachte Betrag von 100.000,00 EUR noch eingeklagt wird. Angenommen, es käme in diesem Verfahren zu einem weiteren Termin, sind die entsprechenden Anrechnungsvorschriften zu beachten. Die Abrechnung des zweiten Verfahrens würde nun wie folgt gestellt werden:

Gegenstandswert:

Zugewinnausgleich: 100.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 100.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
2.151,50 EUR

abzüglich

0,8 Verfahrensgebühr aus 100.000,00 EUR

= 1.324,00 EUR, jedoch wg. § 15 Abs. 3 RVG im Parallelverfahren

gekürzt auf ./.
960,70 EUR
Zwischensumme 1.190,80 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 100.000,00 EUR nach Anrechnung gem. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG

(Nebenrechnung: Erhalten im ersten Verfahren 1,2 Terminsgebühr aus 145.000,00 EUR = 2.324,40 EUR. Ohne Beteiligung der 100.000,00 EUR, die in diesem zweiten Verfahren geltend gemacht worden sind, hätte RA erhalten 1,2 TG aus 45.000,00 EUR = 1.437,60 EUR, somit hat er mehr erhalten: 886,80 EUR, so dass die Terminsgebühr, die der RA in diesem zweiten Verfahren erhält, um diesen Betrag zu kürzen ist. 1,2 TG aus 100.000,00 EUR = 1.986,00 EUR, abzgl. 886,80 EUR =

Nr. 3104 VV RVG (Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG)
1.099,20 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 2.310,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 438,90 EUR
Summe 2.748,90 EUR

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