Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4
Muster 51: Musterrechnung 4.51: Vorzeitige Beendigung in 1. Instanz – mit vorheriger außergerichtlicher Vertretung
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Rechtsanwalt O soll für seinen Mandanten P die Zahlung von Zugewinnausgleichsansprüchen geltend machen. Rechtsanwalt O hat umfangreiche Berechnungen durchgeführt und kommt zu einem Ausgleichsanspruch von 17.000,00 EUR. Der Auftrag lautet zunächst auf außergerichtliche Vertretung, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Gegner gesetzten Frist erhält Rechtsanwalt O Verfahrensauftrag; er soll einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreichen. Rechtsanwalt O Rechtsanwalt O diktiert den Antrag. Mandant P ruft in der Kanzlei an und bittet, den Antrag nicht einzureichen, er habe sich außergerichtlich geeinigt. Die Einigung entspricht den außergerichtlich von Rechtsanwalt O gemachten Vorschlägen, so dass seine Mitwirkung am Zustandekommen der Einigung gegeben ist.
Gegenstandswert: 17.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S 1 RVG, 35 FamGKG
1. Außergerichtliche Vertretung
1,3 Geschäftsgebühr aus 17.000,00 EUR Nr. 2300 VV RVG |
904,80 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 924,80 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 175,71 EUR |
Summe | 1.100,51 EUR |
2. Tätigkeit nach Verfahrensauftrag
0,8 Verfahrensgebühr aus 17.000,00 EUR Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG |
556,80 EUR |
abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG | ./. 452,40 EUR |
Zwischensumme | 104,40 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 124,40 EUR |
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG |
1.044,00 EUR |
Zwischensumme | 1.168,40 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 222,00 EUR |
Summe | 1.390,40 EUR |
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