Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5: Musterrechnung 5.5: Erste Beratung und weitergehende Tätigkeit – unterschiedliche Werte

Erstmalige mündliche Beratung wg. Ehescheidung (Wert: 40.000,00 EUR), Ehegattenunterhalt (Wert: 6.000,00 EUR) und Versorgungsausgleich (Wert: 4.000,00 EUR) und gemeinsam gekaufter Immobilie (Wert: 250.000,00 EUR). Nach der ersten Beratung, für die eine Gebühr i.H.v. 250,00 vereinbart worden ist, erfolgt einige Wochen später eine gerichtliche Tätigkeit wg. der Ehescheidung, dem Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich. Die Immobilie wird nicht Gegenstand der weitergehenden anwaltlichen Tätigkeit.

1. Beratung

Vereinbarte Gebühr, § 34 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB 250,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 270,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 51,30 EUR
Summe 321,30 EUR

Anrechnungsformel:

Gebührenbetrag (250,00 EUR) dividiert durch Wert der Beratung (300.000,00 EUR) multipliziert mit dem Wert der gerichtlichen Tätigkeit (51.000,00 EUR) = anzurechnender Betrag aus der Beratungsgebühr.

2. Gerichtliche Tätigkeit

1,3 Verfahrensgebühr aus 51.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
1.784,90 EUR
abzgl. anteilig Erstberatung aus Wert 51.000,00 EUR ./. 42,50 EUR
Zwischensumme 1.742,40 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.762,40 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 338,66 EUR
Summe 2.101,06 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge