Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4
Muster 5: Musterrechnung 4.5: Erste Beratung und weitergehende Tätigkeit – unterschiedliche Werte
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Erstmalige mündliche Beratung wg. Ehescheidung (Wert: 40.000,00 EUR), Ehegattenunterhalt (Wert: 6.000,00 EUR) und Versorgungsausgleich (Wert: 4.000,00 EUR) und gemeinsam gekaufter Immobilie (Wert: 250.000,00 EUR). Nach der ersten Beratung, für die eine Gebühr über 250,00 vereinbart worden ist, erfolgt einige Wochen später eine gerichtliche Tätigkeit wg. der Ehescheidung, dem Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich. Die Immobilie wird nicht Gegenstand der weitergehenden anwaltlichen Tätigkeit.
1. Beratung
Vereinbarte Gebühr, § 34 Abs. 1 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB | 250,00 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 270,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 51,30 EUR |
Summe | 321,30 EUR |
Anrechnungsformel:
Gebührenbetrag (250,00 EUR) dividiert durch Wert der Beratung (300.000,00 EUR) multipliziert mit dem Wert der gerichtlichen Tätigkeit (51.000,00 EUR) = anzurechnender Betrag aus der Beratungsgebühr.
2. Gerichtliche Tätigkeit
1,3 Verfahrensgebühr aus 51.000,00 EUR
Nr. 3100 VV RVG | 1.622,40 EUR |
abzgl. anteilig Erstberatung aus Wert 51.000,00 EUR | ./. 42,50 EUR |
Zwischensumme | 1.579,90 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.599,90 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 303,98 EUR |
Summe | 1.903,88 EUR |
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