Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 4.48: Alleinhaftung des Wartepflichtigen wegen Verstoß gegen § 6 StVO
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Tritt im Straßenverkehr auf einer Fahrspur ein mobiles, nicht ortsfestes Hindernis auf, trifft den an der Weiterfahrt auf derselben Fahrspur gehinderten Fahrzeugführer gem. § 6 StVO eine Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr. Kommt es bei der Umfahrt des Hindernisses auf der Gegenfahrbahn zu einer Kollision, spricht gegen den auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugführer der Beweis des ersten Anscheins und er haftet grundsätzlich alleine (Grundlegend bereits BGH, Urt. v. 20.10.1961 – VI ZR 39/61 = VersR 1962, 156; KG, Urt. v. 2.7.2007 – 22 U 198/06 = zfs 2008, 12; OLG Celle, Urt. v. 8.11.2001 – 14 U 267/00 – juris; LG Berlin, Urt. v. 7.12.2005 – 24 O 422/05 = SP 2006, 125).
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