Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.15: Erhöhte Betriebsgefahr bei Fahrt in der Engstelle

Kommt es an einer Stelle der Fahrbahn, an der sich diese auf einen Fahrstreifen verengt und die vor den Unfallbeteiligten fahrenden Verkehrsteilnehmer das Reißverschlussverfahren anwenden, zu einer Kollision, ist (unabhängig von einem Verschulden) von einer erhöhten Betriebsgefahr des geradeaus fahrenden Unfallbeteiligten auszugehen, die zu einer Mithaftung von mindestens 30 % (OLG Frankfurt, Urt. v. 8.12.2003 – 16 U 173/03 = zfs 2004, 205; AG Hamburg, Urt. v. 7.7.2005 – 50A C 102/05 = SP 2005, 369) bzw. zumindest 25 % führt (AG Leipzig, Urt. v. 16.1.1997 – 4 C 12906/96 = SP 1997, 387). Dies allein wegen der mit der in die Einfahrt in die Engstelle verbundenen Gefahren (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urt. v. 8.12.2003 – 16 U 173/03 = zfs 2004, 205).

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