Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung

An die Staatsanwaltschaft _____

Az. _____

In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____

wird beantragt, der _____ meines Mandanten, _____ (Name, Geburtsdatum, Adresse), eine Besuchserlaubnis zu erteilen. Eine Kopie des Ausweises ist beigefügt.

Begründung (nur soweit angezeigt):

Besuche stellen den einzigen persönlichen Kontakt zur Außenwelt dar. Wegen dieses hohen Stellenwerts der Kommunikation bedarf die Versagung einer Besuchserlaubnis auch im Einzelfall einer Begründung. Ein Besuchsverbot darf nur dann ausgesprochen werden, wenn konkrete Tatsachen dies erfordern. Für Verdunkelungshandlungen oder Ähnliches sind vorliegend keine Anhaltspunkte vorhanden. Überdies könnten auch nur konkrete Tatsachen, die eine solche Befürchtung rechtfertigen, die Ablehnung einer Besuchserlaubnis begründen.

Zu beachten ist zudem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Bevor eine Besuchserlaubnis etwa wegen Gefährdung des Haftzwecks versagt wird, ist zu prüfen, ob nicht weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen. Im Hinblick auf die Besuche von _____ wäre in diesem Falle an eine Besuchsüberwachung durch einen mit der Sache befassten Kriminalbeamten zu denken.

Eine Besuchserlaubnis darf nicht allein mit der Begründung verweigert werden, _____ gehöre nicht zu den nahen Verwandten von _____, weil dies nicht erkennen lässt, ob deshalb Verdunkelungshandlungen befürchtet werden müssten. Zu bedenken ist auch, dass Besuche von Familienangehörigen besondere Bedeutung haben. Sie genießen den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG. Die Ablehnung einer Besuchserlaubnis für einen Familienangehörigen ist deshalb an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft, selbst wenn es sich um Tatzeugen handelt. Die gleichen Grundsätze müssen auch bei Lebenspartnern, Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften und engen Freunden gelten.

Im Falle der Versagung wird um Mitteilung der Hinderungsgründe gebeten.

(Rechtsanwalt)

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