Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.8: Entziehungsbeschluss

Die Gemeinschaft beschließt, Herrn A sein Wohnungseigentum Nr. 3 zu entziehen und verlangt hiermit von ihm die Veräußerung. Dieser Beschluss ist sofort im Wege gerichtlicher Klage durchzusetzen. Die Verwaltung soll hierfür im Namen der Gemeinschaft ein Rechtsanwaltsbüro beauftragen. (Sonderumlage wie → § 3 Rdn 68, Nr. 4).

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