Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 37.8: Revisionsschrift

An das Bundessozialgericht

_____

In dem Revisionsverfahren

_____

gegen

BG

Az. _____

beantragen wir,

das Urteil das Landessozialgerichts vom _____ und das Urteil des Sozialgerichts vom _____ sowie den Bescheid der Beklagten vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom _____ aufzuheben und festzustellen, dass das Ereignis vom _____ ein Arbeitsunfall war.

Begründung:

Gerügt wird eine Verletzung des § 8 Abs. 2 SGB VII. Der Kläger hat als Beschäftigter den mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Weg von dem Ort der Tätigkeit nach Hause zurückgelegt und dabei einen Unfall erlitten. Dabei befand sich der Kläger auf dem versicherten Weg i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Er hat die Heimfahrt am Ort der versicherten Tätigkeit begonnen und mit dem alleinigen Ziel angetreten, auf direktem Weg zu seiner Wohnung zu gelangen. Unmittelbar vor Antritt hat er eine versicherte Tätigkeit verrichtet, indem er mit Kollegen zu seinem Aufgabengebiet gehörende Angelegenheiten erörterte. Sein Handeln war damit darauf gerichtet, eine eigene, objektiv bestehende und aus der Beschäftigung herrührende Pflicht zu erfüllen. Die Grundsätze der gemischten Tätigkeit bzw. der Verrichtung mit gemischter oder gespaltener Handlungstendenz finden schon deshalb keine Anwendung, weil das Gespräch des Klägers mit seinen Kollegen in nacheinander liegende Anteile zerlegt werden kann.

Ein versicherter Weg nach und von dem Ort einer versicherten Tätigkeit i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII kann mehrmals täglich zurückgelegt werden, wenn dessen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind (z.B. BSG v. 4.9.2007 – B 2 U 24/06 R). Selbst wenn zunächst eine Rückfahrt zum Betrieb allein zu einem privatwirtschaftlichen Zweck erfolgte, kann nach Wiederaufnahme der versicherten Tätigkeit der sich anschließende Heimweg ein versicherter Weg i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII sein.

Da das Urteil des LSG auf einem Verstoß gegen Bundesrecht, nämlich gegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, beruht, ist die Revision i.S.d. obigen Antrages begründet.

(Unterschrift)

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