Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.60: Kostentragung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die durch eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung für den Arbeitgeber entstehenden Bearbeitungskosten zu tragen. Dies gilt nicht für durch Abgabe einer Drittschuldnererklärung entstehenden Kosten sowie Kosten infolge unberechtigter oder fehlerhafter Pfändungen. Für jeden Bearbeitungsvorgang – wie etwa das Tätigen einer Überweisung, das Erstellen von Schreiben etc. – wird insoweit eine Pauschale von 5,00 EUR vereinbart. Dem Arbeitgeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Arbeitnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Arbeitnehmers auf die tatsächlich entstandenen Kosten.

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