Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1138 Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall, 4. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 3.6: Anträge in der Stufenklage gegen den Bevollmächtigten

An das Landgericht _________________________

Stufenklage

des _________________________ gegen die _________________________

Wegen Auskunft, Rechenschaft und Zahlung

Im Namen des Klägers erhebe ich Klage und werde in der mündlichen Verhandlung beantragen wie folgt zu erkennen:

1.

Die Beklagte wird verurteilt,

a) dem Kläger ein Bestandsverzeichnis über den Nachlass des am _________________________ verstorbenen _________________________ zum Stichtag _________________________ vorzulegen,
b) dem Kläger Auskunft über den Stand der Rechtsgeschäfte zu erteilen, die sie in Ausübung der Vorsorgevollmacht des verstorbenen _________________________ vom _________________________ getätigt hat,
c) dem Kläger eine geordnete und vollständige Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die in Ausübung der mit dieser Vorsorgevollmacht getätigten Verfügungen erfolgt sind und
d) dem Kläger sämtliche hierzu bestehenden Belege und Urkunden in Form von Verträgen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Kontoauszügen des Girokontos Nr. _________________________ bei der _________________________-Bank in geordneter Form herauszugeben.[131]

Nach Erledigung dieses Antrags behalte ich mir folgenden Antrag vor:

2. Die Beklagte wird für den Fall, dass sie die Auskünfte in den Klageanträgen 1a) bis c) nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt, verurteilt, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben an Eides Statt zu versichern.

Schließlich werde ich nach Erledigung Klageanträge zu 1. und 2. beantragen:

3.

Die Beklagte wird verurteilt,

a) an den Kläger einen noch zu beziffernden Betrag nebst Zinsen seit dem _________________________ zu zahlen sowie
b) an den Kläger die noch zu bestimmenden Gegenstände herausgeben.

_________________________ (Kosten-/Verfahrensanträge)

Begründung:

_________________________

(Für die Begründung der Stufenklage kann hinsichtlich der ersten beiden Stufen auf das Formulierungsbeispiel für die Auskunftsklage verwiesen werden (siehe Rdn 145).

Die Klagebegründung der dritten Stufe erfolgt dann im Wesentlichen durch den Tatsachenvortrag, der sich aus den gewonnenen Informationen ergibt.)

[131] Die üblicherweise erteilten Belege und Urkunden müssen so genau wie möglich angegeben werden, um eine etwaige Vollstreckung zu ermöglichen, vgl. BGH NJW 1983, 1056.

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