Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 35.4: Unschuldsvermutung bei Einstellung gem. §§ 153/153a StPO

In der Strafsache

gegen _________________________

wegen _________________________

erkläre ich nach Rücksprache mit meinem Mandanten für diesen die Zustimmung zur angedachten (vorläufigen) Verfahrenseinstellung gem. § 153a StPO.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass hiermit kein Geständnis im Hinblick auf die Unfallverursachung und die fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB verbunden ist. Mein Mandant zahlt lediglich aus zeitlichen und wirtschaftlichen Erwägungen.

Es gilt somit weiterhin die Unschuldsvermutung (vgl. z.B. BVerfG DAR 1991, 17). Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (BVerfG NJW 1987, 2427).

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