Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 34.1: Obliegenheitsverletzungen und Strafbarkeit

Ich bedanke mich für die gewährte Akteneinsicht und nehme nach Rücksprache mit meinem Mandanten wie folgt Stellung:

Vorgeworfen wird meinem Mandanten ein Verstoß gegen § 6 PflVG. Gemäß der hier zu berücksichtigenden Versicherungsbedingungen für die Krafthaftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt sind (nicht genehmigte Rennen). Das ergibt sich aus den AKB.

Dass mein Mandant hiergegen verstoßen hat, führt indes nicht zu einer Strafbarkeit gem. § 6 PflVG. Es handelt sich hierbei lediglich um eine intern geltende Obliegenheit zwischen meinem Mandanten und seinem Kfz-Haftpflichtversicherer. Der eigentliche Versicherungsvertrag bleibt davon unberührt und besteht fort. Insbesondere bleibt der Versicherer trotz der Obliegenheitsverletzung im Außenverhältnis gegenüber Dritten eintrittspflichtig, § 117 Abs. 1 VVG.

Verstöße gegen die Vertragsbedingungen (Obliegenheitsverletzungen, vgl. § 28 VVG) beeinträchtigen nicht den Bestand des Versicherungsvertrages, sondern führen lediglich zur (ggf. auch nur partiellen) Leistungsfreiheit im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann aber nicht die Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG begründen (OLG Celle zfs 2014, 451; OLG Hamm StraFo 2007, 172; BayObLGSt 1993, 75).

Ich beantrage deshalb,

das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.

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