Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1723 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Siebert/Eichberger, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung

An das

Landgericht _________________________

_________________________ (Adresse)

Klage

In Sachen

Firma _________________________, vertreten durch _________________________, (Adresse)

– Klägerin –

gegen

Firma _________________________, vertreten durch _________________________, (Adresse)

– Beklagte –

wegen: Schadensersatz/Vertragsstrafe

Streitwert: _________________________ EUR

Gerichtskosten i.H.v. _________________________ EUR in Anlage

zeige ich an, dass ich die Klägerin vertrete.

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich

Klage

gegen die Beklagte; im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:

  I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem _________________________ zu zahlen.
  II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  III. Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall des Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen wird bereits jetzt der Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO bzw. eines Versäumnisurteils gem. § 331 ZPO beantragt.

Begründung:

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzforderungen/Vertragsstrafenansprüche wegen Verzögerung der vertraglichen Leistung geltend.

1. Bauvertrag

Die Klägerin schloss als Auftraggeberin am _________________________ mit der Beklagten als Auftragnehmerin einen Bauvertrag zur Erstellung _________________________. Es war die Geltung der VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung vereinbart [nur bei VOB/B-Vertrag]. In § _________________________ des Vertrages wurden folgende Vertragstermine verbindlich vereinbart:

1.1 Anfangstermin: _________________________

Zwischentermine:

1.2 Rohbau Untergeschoss: _________________________
1.3 Rohbau Decke über 3. Obergeschoss: _________________________
1.4 Dach und Fassade dicht: _________________________
1.5 Fertigstellung Estrich: _________________________
1.6 Fertigstellung Gebäude: _________________________
1.7 Gesamtfertigstellungstermin (Abnahmereife): _________________________
     
  Beweis: Bauvertrag vom _________________________, Anlage K _________________________

2. Verzögerung der Leistung durch die Beklagte

Entgegen der vertraglichen Vereinbarung begann die Beklagte erst am _________________________ – und damit um _________________________ (Tage/Wochen/Monate) verspätet – mit den Bauarbeiten. Die Beklagte war bereits mit Schreiben vom _________________________ nochmals ausdrücklich aufgefordert worden, mit den Bauarbeiten zu beginnen.

  Beweis:

Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________

Zeugnis _________________________

Die Beklagte ist durch die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Frist in Leistungsverzug geraten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Beklagte ist zudem spätestens durch die ausgesprochene Mahnung in Verzug geraten (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB).

(alternativ nur bei VOB/B-Vertrag)

Die Beklagte wurde mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert, mit den Bauarbeiten zu beginnen. Sie war gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B zum Beginn der Bauarbeiten innerhalb von 12 Werktagen nach der Aufforderung verpflichtet.

  Beweis: Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________

Entgegen dieser Verpflichtung begann die Beklagte erst am _________________________ – und damit um _________________________ (Tage/Wochen/Monate) verspätet – mit den Bauarbeiten. Die Beklagte war bereits mit Schreiben vom _________________________ nochmals ausdrücklich aufgefordert worden, mit den Bauarbeiten zu beginnen.

  Beweis:

Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________

Zeugnis _________________________

Die Beklagte ist durch die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Frist in Leistungsverzug geraten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Frist des § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B ist eine Vertragsfrist für den Auftragnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 1 VOB/B, die unter der Bedingung des Abrufs steht. Die Beklagte ist zudem spätestens durch die ausgesprochene Mahnung in Verzug geraten (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB).

(alternativ)

Entgegen der vertraglichen Vereinbarung stellte die Beklagte die _________________________-Arbeiten (Zwischentermin) erst am _________________________ – und damit um _________________________ (Tage/Wochen/Monate) verspätet – fertig. Die Beklagte war mit Schreiben vom _________________________ nochmals ausdrücklich zur Fertigstellung der _________________________-Arbeiten aufgefordert worden.

  Beweis:

Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________

Zeugnis _________________________

Die Beklagte ist durch die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Frist in Leistungsverzug geraten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Beklagte ist zudem spätestens durch die ausgesprochene Mahnung in Verzug ger...

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