Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.4: Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

1. Miteigentümer A wird aufgefordert es zu unterlassen, Hunde, insbesondere seinen American Staffordshire Terrier, im gemeinschaftlichen Keller ohne Leine und Maulkorb laufen zu lassen. Oder: Miteigentümer A wird aufgefordert es zu unterlassen, dass in seiner Wohnung Nr. 8 in den Ruhezeiten (zwischen 12 und 14 Uhr und zwischen 20 und 8 Uhr) in einer über Zimmerlautstärke hinaus gehenden Weise Geräusche verursacht werden, insbesondere durch Musizieren, Gesang, den Betrieb von Radios oder Musikanlagen usw.; ferner es zu unterlassen, außerhalb der Ruhezeiten für mehr als 1 ½ Stunden Dauer in einer über Zimmerlautstärke hinaus gehenden Weise durch Musizieren, Gesang oder den Betrieb von Radios oder Musikanlagen Geräusche zu verursachen.
2. Wenn dem Verwalter Verstöße gegen die Pflichten gemäß Nr. 1 gemeldet werden, hat er ein Rechtsanwaltsbüro mit der Wahrnehmung der Interessen der Gemeinschaft zu beauftragen. Er darf mit dem Rechtsanwaltsbüro eine Vergütungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abschließen: Zeitvergütung bis 220,00 EUR/Stunde, Abrechnung im 5-Minuten-Takt, Fahrtkosten 0,50 EUR/km. In gerichtlichen Verfahren gilt die gesetzliche Vergütung nach dem RVG (die nicht unterschritten werden darf), sofern sie höher ist. Das Rechtsanwaltsbüro soll die zur Unterlassung der Störungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen; gerichtlichen Schritten wird zugestimmt.
3. Eventuelle Mehrkosten einer Vergütungsvereinbarung nach Nr. 2 dieses Beschlusses gegenüber den Sätzen des RVG hat Herr A zu tragen, soweit er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.
4. Zur Finanzierung der voraussichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung wird eine Sonderumlage von 2.000,00 EUR beschlossen, die nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt wird. Sie wird vom Verwalter bei Bedarf angefordert und ist binnen 10 Tagen nach der Anforderung zur Zahlung fällig. Fällige Zahlungen werden per Lastschrift eingezogen. Oder: Die Finanzierung erfolgt aus der Erhaltungsrücklage. Etwaige Kostenerstattungen sind dieser wieder zuzuführen.

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