Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.3: Betrieb eines Kfz durch "Falschparken"

Für die Frage, ob ein Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls "in Betrieb" war, stellt die Rechtsprechung nicht darauf ab, ob es sich in Bewegung befand oder der Motor lief. Maßgeblich ist vielmehr, ob es sich im öffentlichen Straßenverkehr befindet und dadurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (BGHZ 29, 163, 166). Auch bei einem ruhenden Fahrzeug, das verbotswidrig abgestellt worden ist und dadurch Gefahren für andere begründet, besteht mithin eine Betriebsgefahr fort (OLG Karlsruhe VersR 1986, 155). Dies entspricht auch der europarechtlichen Vorgabe, dass auch bei einem stehenden Kfz eine Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen dem Gebrauch des Kfz eröffnet ist (EUGH, Urt. v. 15.11.2018 – C 648/17 = r+s 2019, 452).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge