Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)
Muster 2.9: Erbenfeststellungsklage
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An das
Landgericht
Klage
des _________________________
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigter: _________________________
gegen
den _________________________
– Beklagter –
Prozessbevollmächtigter: _________________________
wegen Feststellung des Erbrechts
Vorläufiger Streitwert: _________________________
Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und bitte um Anberaumung eines frühen ersten Termins, in dem ich den folgenden Antrag stellen werde:
Es wird festgestellt, dass der Kläger Alleinerbe seiner am _________________________ in _________________________ verstorbenen Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ geworden ist.
Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 2 bzw. des § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
Begründung:
Der Kläger klagt auf Feststellung seines testamentarischen Alleinerbrechts nach seiner am _________________________ in _________________________ verstorbenen Ehefrau _________________________, geborene _________________________. Die Erblasserin war und der Kläger ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Am _________________________ errichteten die Erblasserin und der Kläger ein gemeinschaftliches Testament.
Beweis: Beiziehen der Nachlassakte
Außergerichtlich hat die Beklagte, Tochter der Erblasserin aus erster Ehe erklärt, sie werde das Ehegattentestament nicht anerkennen, vielmehr dieses anfechten, da die Unterschrift nicht von der Erblasserin herrühre. Dies wird ausdrücklich bestritten. Das privatschriftliche Ehegattentestament wurde vom Kläger eigenhändig geschrieben und unterschrieben und von der Erblasserin mit dem Text versehen "Dies ist auch mein Wille" und gleichfalls unterzeichnet.
Beweis: Gutachten eines Schriftsachverständigen
Ein Erbschein wurde bislang nicht erteilt, ein Erbscheinserteilungsverfahren ist nicht anhängig.
Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR sind durch beiliegenden Verrechnungsscheck nachgewiesen.
(Rechtsanwalt)
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