Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 27.1: Regelung zur Höhe und Fälligkeit der Abfindung im Fall des § 115 SGB X

Die Abfindung reduziert sich um den Betrag, der gem. § 115 SGB X auf die BA übergegangen ist. Die Abfindung wird erst dann fällig, wenn die zuständige Arbeitsagentur dem Arbeitgeber darüber einen entsprechenden Bescheid erteilt hat.

oder

Die Abfindung ist erst dann und nur in der Höhe fällig, wie die Arbeitsagentur einen entsprechenden Anspruchsverzicht gegenüber der Firma wegen der gem. Überleitungsanzeige mitgeteilten möglichen Ansprüche von Herrn/Frau _________________________ gegenüber der Firma erklärt hat.

oder

Die Abfindung wird unter Berücksichtigung des von Herrn/Frau _________________________ empfangenen Alg von der Firma abgerechnet und der verbleibende Betrag an Herrn/Frau _________________________ binnen vier Wochen ausgezahlt.

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