Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 26.7: Modifiziertes Steuervermächtnis (Teilnachlass)

Unsere Kinder mit Ausnahme unseres behinderten Kindes erhalten jeweils ein Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB). Der Zweck des Vermächtnisses liegt in der optimalen Ausreizung der Erbschaftsteuerfreibeträge. Das Vermächtnis ist ausschließlich aus dem Erbteil des länger lebenden Ehegatten zu begleichen und soll die Höhe der zum Erbfall offenen Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder nicht überschreiten. Der Erbteil unseres behinderten Kindes soll durch die Zweckvermächtnisse in keiner Weise belastet werden.

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