Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 26.30: Erklärung zum Güterstand in Alt-Ehen

Wir haben im Jahre 1975 geheiratet. Damals waren die Ehefrau italienische und der Ehemann deutscher Staatsangehörige. Wir sind bis zum 9.4.1983 gemeinsam davon ausgegangen, dass für uns das deutsche Güterrecht gilt und wir im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

ALTERNATIV: Wir sind bis zum 9.4.1983 weder gemeinsam von der Geltung eines bestimmten Rechts für unsere güterrechtlichen Verhältnisse ausgegangen, noch haben wir uns einem bestimmten Recht unterstellt. Insbesondere haben wir auch keine Erklärungen über unseren Güterstand abgegeben oder einen Ehevertrag abgeschlossen. Am 9.4.1983 haben wir beide unseren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt. Wir gehen daher davon aus, dass für uns deutsches Güterrecht gilt.

Sollte – aus welchem Grunde auch immer – deutsches Güterrecht nicht gelten, so vereinbaren wird nun hilfsweise dessen Geltung, nach Möglichkeit mit Rückwirkung auf den Beginn der Ehe.

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