Kurzbeschreibung

Muster aus: Verkehrsrecht auf einen Blick, 3. Aufl. 2020, Samimi (Hrsg.) (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 2.4: Deckungsanfrage für die Verteidigung im OWi-Verfahren

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG1

_________________________ (Anschrift)

Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________

_________________________ (Mandantschaft) wegen Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________________

Versicherungsnummer: _________________________

_________________________ (Anrede),

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich kraft anwaltlich versicherter Vollmacht an, dass mich die o.g. Mandantschaft mit ihrer anwaltlichen Beratung und Vertretung im Bußgeldverfahren beauftragt hat. Zum Gegenstand und Umfang der Beauftragung darf zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die beigefügten Schreiben und Unterlagen Bezug genommen und vollinhaltlich vorgetragen werden.

Namens und in Vollmacht der Mandantschaft darf ich Sie höflich um Deckungsschutz für den konkreten Fall2 und um Freistellung der Mandantschaft von der anliegenden Vergütungsvorschussrechnung bitten. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Rechtsanwalt gemäß § 9 RVG berechtigt ist, einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren zu verlangen, wobei der Ansatz der Mittelgebühren gerechtfertigt ist. Insoweit habe ich mir erlaubt, auch die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV RVG in Ansatz zu bringen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Darmstadt (Urt. v. 27.2.2005 – 305 C 421/04, AGS 2006, 212), des Amtsgerichts München (Urt. v. 5.8.2005 – 122 C 10289/05, AGS 2005, 430) und des Amtsgerichts Stuttgart (Urt. v. 31.10.2007 – 14 C 5483/07, zfs 2008, 106) verwiesen.3

Den in Anlage ausgewiesenen Gebührenvorschuss möchten Sie bitte bis zum _________________________ direkt auf mein im Briefkopf genanntes Kanzleikonto überweisen.4 Nach Abschluss der Angelegenheit werde ich die Gebühren unaufgefordert abrechnen. Falls im vorliegenden Fall weitere Informationen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag erwünscht werden sollten, würde ich Sie bitten, sich ausschließlich an die Mandantschaft bzw. Versicherungsnehmer zu wenden, weil mir weitergehende Informationen nicht vorliegen.5 Für Ihr Verständnis darf ich mich bereits jetzt bedanken. Weitere Rechtsschutzversicherungen bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

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