Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 23.7: Vereinbarung einer Bewertungsmethode

_________________________ vereinbart mit dem Erblasser was folgt und verzichtet mit Wirkung für sich und seine Abkömmlinge gegenüber dem Erblasser insoweit vorsorglich auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht einschließlich von Ergänzungs- und Zusatzpflichtteilsansprüchen.

Für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen sollen etwaige zum Nachlass gehörende Beteiligungen an in- oder ausländischen Unternehmen (_________________________ nach dem Ertragswertverfahren _________________________ nach dem DCF-Verfahren) auf der Grundlage der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, in der jeweils gültigen Fassung bewertet werden. Die derzeit gültigen Standards sind dieser Urkunde als Anlage beigefügt.

Die Bewertung hat für alle Beteiligten verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter zu erfolgen. Können die Beteiligten über die Person des Wirtschaftsprüfers keine Einigung erzielen, soll dieser auf Antrag eines Beteiligten vom Präsidenten der für den Wohnsitz des Erblassers zuständigen Kammer der Wirtschaftsprüfer bestimmt werden.

Die Kosten der Unternehmensbewertung tragen Erbe und Pflichtteilsberechtigter zu untereinander gleichen Teilen.

Im Übrigen bleibt das gesetzliche Pflichtteilsrecht unberührt.

Der Erblasser nimmt diesen beschränkten Pflichtteilsverzicht an.

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