Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 23.16: Nachfolgeklausel

Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Gesellschafters gehen demnach auf die Erben über, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur waren.

_________________________ Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die Nachfolge durch Vermächtnisnehmer.

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