Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)
Muster 23.16: Nachfolgeklausel
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Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Gesellschafters gehen demnach auf die Erben über, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur waren.
_________________________ Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die Nachfolge durch Vermächtnisnehmer.
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