Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung

Ich ordne Testamentsvollstreckung an.

Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich _________________________, ersatzweise _________________________. Einen weiteren Ersatztestamentsvollstrecker bestimme ich nicht.

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, mein Einzelunternehmen _________________________, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRA _________________________ (Geschäftsanschrift: _________________________), auf die Dauer von _________________________ Jahren fortzuführen.

Der Testamentsvollstecker kann nach seinem freien Ermessen darüber entscheiden, ob er das Einzelunternehmen

im fremden Namen und für Rechnung der Erben fortführt (Vollmachtslösung) oder
im eigenen Namen und für Rechnung der Erben fortführt (Treuhandlösung) oder
die Fortführung den Erben in eigenem Namen überlässt, sich aber bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Innenverhältnis vorbehält (Weisungsgeberlösung).

Den Erben wird die Auflage gemacht, dem Testamentsvollstrecker die Fortführung des Einzelunternehmens zu ermöglichen und ihm alle dazu erforderlichen Vollmachten zu erteilen bzw. die vom Erblasser erteilten Vollmachten für die Dauer der Testamentsvollstreckung nicht zu widerrufen.

Der Testamentsvollstrecker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

In der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass ist der Testamentsvollstrecker nicht beschränkt.

Der Testamentsvollstrecker erhält eine Vergütung i.H.v. _________________________. Führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen im eigenen Namen fort (Treuhandlösung), erhält er eine zusätzliche Vergütung i.H.v. _________________________ Prozent des in der Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinns des Einzelunternehmens.

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