Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1138 Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall, 4. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 2.3: Widerruf einer Bankvollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten

Per Boten

Herrn _________________________

Widerruf der Vollmacht des Erblassers Herrn _________________________

Ausweislich beigefügter Vollmacht zeige ich die Vertretung von Herrn _________________________ an.

Mein Mandant ist Alleinerbe nach Herrn _________________________, der am _________________________ verstorben ist.

Seine Erbenstellung ergibt sich aus seinem handschriftlichem Testament vom _________________________, das in beglaubigter Kopie beigefügt ist. Das Original liegt dem Nachlassgericht _________________________ zur Eröffnung vor. Sofern Sie die Erbenstellung meines Mandanten anzweifeln, müsste umgehend eine Erbenfeststellungklage eingereicht werden, deren Kosten Sie zu tragen hätten.[24]

Hier ist bekannt geworden, dass der Erblasser Ihnen am _________________________ eine über sein Konto _________________________ bei der Sparkasse _________________________ eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt hat. Namens meines Mandanten, der gem. § 1922 BGB Rechtsnachfolger des Herrn _________________________ geworden ist,

widerrufe

ich hiermit diese und alle anderen eventuell erteilten Vollmachten.

Der Widerruf hat die Wirkung, dass Sie ab sofort keine Verfügungen mehr treffen dürfen, anderenfalls machen Sie sich schadensersatzpflichtig[25] und möglicherweise auch strafbar.

Ich darf Sie auffordern, mir bis zum _________________________ den Erhalt dieses Schreibens durch datierte Unterzeichnung und Rückgabe des beigefügten Schriftsatzdoppels zu bestätigen.

Rechtsanwalt

[24] Es wird zugrunde gelegt, dass der Erbe bei den Unterlagen des Erblassers neben der Vollmacht auch ein Testament gefunden hat, das er zur Eröffnung beim AG eingereicht hat. Der Rechtsanwalt kann vorher Kopien anfertigen und diese beglaubigen. Einer öffentlichen Beglaubigung bedarf es nicht, da sie gegenüber dem Bevollmächtigten nur der Glaubhaftmachung dienen müssen.
[25] Dies ist untechnisch gemeint, "bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch" ist den meisten Laien nicht so eingängig.

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