Kurzbeschreibung
Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4
Muster 22.44: Einstweilige Anordnung zum Umgang eines Elternteils
An das
Amtsgericht _________________________
– Familiengericht –
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgang
In der Kindschaftssache
betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________
Weitere Beteiligte
der _________________________, wohnhaft _________________________
– Kindesvater und Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
die _________________________, wohnhaft _________________________
– Kindesmutter und Antragsgegnerin –
wegen: vorläufiger Regelung des Umgangs
bestellen wir uns aufgrund der uns erteilten und als Anlage beigefügten Vollmacht des Antragstellers zu dessen Verfahrensbevollmächtigten und beantragen den Erlass folgender einstweiliger Anordnung:
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Dem Antragsteller wird gestattet, das Kind _________________________, geboren am _________________________, in der Zeit vom _________________________ bis zum _________________________ zu sich zu nehmen und mit dem Kind nach _________________________ zu verreisen. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller für diesen Zeitraum den Kinderreisepass für das Kind _________________________, geboren am _________________________, auszuhändigen. |
Begründung:
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin leben seit dem _________________________ getrennt voneinander. Aus der Ehe ist das Kind _________________________, geboren am _________________________, hervorgegangen. Das Kind _________________________ lebt mit Einverständnis des Antragstellers bei der Antragsgegnerin.
Eine Umgangsregelung wurde bisher nicht getroffen. Derzeit ist es so, dass der Antragsteller das Kind an jedem 2. Wochenende von Freitags abends 18:00 Uhr bis Sonntag abends 18:00 Uhr zu sich nimmt. Das Verhältnis zwischen dem Antragsteller und _________________________ ist sehr gut.
Der Antragsteller möchte mit dem Kind _________________________ in der Zeit vom _________________________ bis zum _________________________ eine Flugreise nach _________________________ unternehmen. Der Zeitraum fällt in die Schulferien von _________________________ [Bundesland].
Diesbezüglich hat er die Antragsgegnerin mit Schreiben vom _________________________ (Anlage) um Bestätigung gebeten, dass sie mit der Reise einverstanden ist, weil er die Buchung vornehmen muss. Daraufhin teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller unter Angabe von Gründen mit, sie sei mit der Urlaubsreise nicht einverstanden, er könne mit dem Kind den Urlaub in Deutschland verbringen.
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Glaubhaftmachung: |
beigefügte eidesstattliche Versicherung des Antragstellers |
Die Beteiligten haben auch in der Vergangenheit mit dem Kind _________________________ Flugreisen nach _________________________ unternommen. Das Kind _________________________ war auch im vergangenen Jahr nach der Trennung der Beteiligten schon für mehrere Tage mit dem Antragsteller allein in Urlaub. Der Antragsteller vermutet, dass die Antragsgegnerin seiner Bitte deshalb widerspricht, weil seine neue Lebensgefährtin mit in Urlaub fliegen wird. Das Kind _________________________ kennt die neue Lebensgefährtin des Antragstellers aber bereits seit mehreren Monaten. Die Beziehung zwischen _________________________ und der neuen Lebensgefährtin ist spannungsfrei.
Da die Reise ins Ausland geht, benötigt der Antragsteller auch den Kinderreisepass für das Kind _________________________. Dieser befindet sich im Besitz der Antragsgegnerin. Sie ist verpflichtet, diesen dem Antragsteller für die Zeit der Urlaubsreise auszuhändigen.
Ein Anordnungsgrund ist ebenfalls gegeben. Es besteht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden. Für die von dem Antragsteller beabsichtigte Reise sind ausweislich der beigefügten Bestätigung des Reisebüros nur noch wenige Plätze frei.
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Glaubhaftmachung: |
beigefügte Bestätigung des Reisebüros |
Es besteht die Gefahr, dass bei weiterem Zuwarten die Reise ausgebucht ist. Zudem benötigt der Antragsteller Planungssicherheit, damit er seinen Urlaub mit seinem Arbeitgeber abstimmen kann.
Eine Abschrift dieses Schriftsatzes für das Jugendamt ist beigefügt.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Verfahrenswert: 1.500 EUR, §§ 41, 45 Abs. 1 FamGKG
Anwaltsgebühren: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV
Gerichtskosten: 0,3-Verfahrensgebühr, Nr. 1410 KVFamGKG